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alter Herr    
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  Bad Seendorfer Stadtrecht
   
  Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates
   
  Präambel
       
  Der demografische Wandel macht es erforderlich, dass die Interessen der älteren Menschen verstärkt wahrgenommen werden müssen. Dafür ist es wichtig, sie aktiv an den kommunalen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Eine Chance bietet sich durch die Einbeziehung der Fähigkeiten und Kompetenzen der älteren Bürgerinnen und Bürger, vertreten durch den Seniorenbeirat von Bad Seendorf als Sprachrohr der älteren Generation. Selbständig und unabhängig von politischen Parteien soll der Seniorenbeirat bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten für Ältere konstruktiv von den kommunalen Gremien und der Verwaltung beteiligt werden.  
     
  § 1 Allgemeines  
  Der Seniorenbeirat von Bad Seendorf soll  
  grünes Quadrat 5 Pixel Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren erarbeiten,  
  grünes Quadrat 5 Pixel bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen für ältere Menschen mitwirken,  
  grünes Quadrat 5 Pixel kommunale Gremien (Rat, Ratsausschüsse und Bezirkvertretungen) beraten,  
  grünes Quadrat 5 Pixel bei seniorenrelevanten Themen in weiteren Gremien, wie in Arbeitskreisen der Verwaltung, mitarbeiten,  
  grünes Quadrat 5 Pixel verantwortliche Stellen auf spezifische Probleme von Seniorinnen und Senioren aufmerksam machen und deren Bearbeitung verfolgen und  
    Ansprechpartner im Stadtbezirk sein.  
       
  Der Seniorenbeirat ist ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich tätig. Er verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Ziele. Seine Mitglieder erhalten neben einer Aufwandsentschädigung keine weiteren Zuwendungen. Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung.  
       
  § 2 Zusammensetzung des Seniorenbeirates  
  Der Seniorenbeirat setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.

 
  Stimmberechtigte Mitglieder sind:  
  10 gewählte Vertreter/innen aus den 10 Bad Seendorfer Stadtbezirken
3 Vertreter/innen aus stationären Einrichtungen eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege (Heimbeirat)
1 Vertreter/in aus einer stationären Einrichtung in privater Trägerschaft (Heimbeirat)
je 1 Vertreter/in der im Rat vertretenen Fraktionen
 
  Beratende Mitglieder sind:  
  1 Vertreter/in des Sozialdezernates
6 Vertreter/innen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
1 Vertreter/in des Ausländerbeirates
1 Vertreter/in des Frauenbüros
 
       
  § 3 Wahl und Benennung der Mitglieder  
  Stimmberechtigte Mitglieder  
  grünes Quadrat 5 Pixel Die Vertreter/innen aus den Stadtbezirken und ihre Stellvertreter/innen werden in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt.  
  grünes Quadrat 5 Pixel Die Liga der Wohlfahrtsverbände benennt aus dem Kreis ihrer Heimbeiräte drei Vertreter/innen und die Stellvertreter/innen.  
  grünes Quadrat 5 Pixel Die Träger der privaten stationären Einrichtungen benennen eine/n Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in.  
  grünes Quadrat 5 Pixel Die Vertreter/innen und die Stellvertreter/innen der im Rat vertretenen Fraktionen werden durch die Ratsfraktionen benannt.  
  grünes Quadrat 5 Pixel Beratende Mitglieder  
  grünes Quadrat 5 Pixel Die Verwaltung wird vertreten durch die Sozialdezernentin/ den Sozialdezernenten der Stadt Bad Seendorf, im Verhinderungsfall durch die Sozialamtsleiterin / den Sozialamtsleiter.  
  grünes Quadrat 5 Pixel Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege benennen ihre Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für den Seniorenbeirat.  
  grünes Quadrat 5 Pixel Der Ausländerbeirat benennt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Seniorenbeirat.  
  grünes Quadrat 5 Pixel Das Frauenbüro benennt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Seniorenbeirat.  
       
  § 4 Amtszeit  
  Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt 5 Jahre.  
       
  § 5 Wahlberechtigung  
  Wahlberechtigt für die Wahl zum Seniorenbeirat ist, wer am 1. des Monats, in dem die Seniorenbeiratswahl stattfindet,  
  grünes Quadrat 5 Pixel Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,  
  grünes Quadrat 5 Pixel das 60. Lebensjahr vollendet hat,  
  grünes Quadrat 5 Pixel mindestens seit drei Monaten in Bad Seendorf seine Hauptwohnung hat und  
  grünes Quadrat 5 Pixel nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.  
       
  § 6 Voraussetzungen für eine Kandidatur als Vertreter/in für einen Stadtbezirk und Vorschläge zur Wahl  
  Die / der Wahlleiter/in fordert 4 Monate vor dem Wahltag durch öffentliche Bekanntmachung auf, Vorschläge zur Wahl der Seniorenvertretung einzureichen.  
  Die Kandidatinnen / Kandidaten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:  
  grünes Quadrat 5 Pixel Hauptwohnung im Stadtbezirk, in dem kandidiert wird,  
  grünes Quadrat 5 Pixel Wahlberechtigung zur Seniorenbeiratswahl (§ 5), wobei das 60. Lebensjahr nicht vollendet sein muss,  
  grünes Quadrat 5 Pixel Vollendung des 58. Lebensjahres am 1. des Monats, in dem die Seniorenbeiratswahl stattfindet,  
  grünes Quadrat 5 Pixel Abgabe der Kandidatenmeldung bis zum Anmeldeschluss,  
  grünes Quadrat 5 Pixel Vorlage von 20 gültigen Unterstützungsunterschriften für die Kandidatur durch Wahlberechtigte aus dem Stadtbezirk.  
  Nicht wählbar ist, wer am 1. des Monats, in dem die Seniorenbeiratswahl stattfindet, infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.  
  Für die Wahlvorschläge und die Unterstützungsunterschriften sind Formblätter zu verwenden, die vom Bekanntmachungstage an von der städtischen Seniorenhilfe, den Bürgerbüros und den Bezirksverwaltungsstellen ausgegeben werden.  
     
  § 7 Wahlverfahren  
  grünes Quadrat 5 Pixel Die 10 Vertreter/innen aus den Stadtbezirken und ihre Stellvertreter/innen werden in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl findet als Briefwahl statt .
Die Stimmabgabe ist auf den Stadtbezirk begrenzt und nicht übertragbar. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Stadtbezirk wählen, in dem er selber wohnt.
 
  grünes Quadrat 5 Pixel Kommt in einem Stadtbezirk eine Wahl mangels Kandidatinnen / Kandidaten nicht zustande, wählt die Bezirkvertretung in einem Wahlvorgang das Seniorenbeiratsmitglied und ein stellvertretendes Mitglied.  
       
  § 8 Zustellung der Briefwahlunterlagen  
  Die Briefwahlunterlagen sollen den Wahlberechtigten spätestens 4 Wochen vor dem Wahltag zugestellt werden. Zu den Briefwahlunterlagen gehören:  
  grünes Quadrat 5 Pixel Informationsblatt über die Funktion und die Wahl des Seniorenbeirates  
  grünes Quadrat 5 Pixel Wahlbriefumschlag  
  grünes Quadrat 5 Pixel Wahlschein  
  grünes Quadrat 5 Pixel Stimmzettel  
  grünes Quadrat 5 Pixel besonders gekennzeichneter Umschlag für den Stimmzettel  
  grünes Quadrat 5 Pixel besonders gekennzeichneter Umschlag für den Stimmzettel  
  grünes Quadrat 5 Pixel Merkblatt mit Verfahrenshinweisen  
       
  § 9 Stimmabgabe  
  Der mit dem Absender versehene verschlossene Wahlbriefumschlag ist der Wahlbrief; in ihm befindet sich in einem gesonderten verschlossenen Umschlag der Stimmzettel sowie der unterschriebene Wahlschein.  
  Die Wählerin / der Wähler hat den Wahlbrief der Wahlleiterin / dem Wahlleiter so rechtzeitig zu übersenden, dass er am Wahltag bis spätestens 12.00 Uhr eingeht.  
     
  § 10 Auszählung der Stimmen  
  grünes Quadrat 5 Pixel Die Auszählung der Stimmen erfolgt im Anschluss an die Wahlhandlung, spätestens am 1. Werktag nach dem Wahltag durch eingesetzte Wahlvorstände.  
  grünes Quadrat 5 Pixel Wahlvorstände werden für jeden Stadtbezirk (Wahlbezirk) durch das Amt für Statistik und Wahlen gebildet.  
  grünes Quadrat 5 Pixel In jedem Stadtbezirk ist diejenige / derjenige gewählt,
die / der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Stellvertreter/in wird diejenige / derjenige, die / der mit den zweitmeisten Stimmen gewählt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlvorstand zu ziehende Los.
Bei der Wahl durch die Bezirksvertretung zieht die / der Bezirksvorsteher/in das Los.
 
  grünes Quadrat 5 Pixel Das Ergebnis in jedem Wahlbezirk ist in einer Wahlniederschrift festzuhalten. Im Anschluss erfolgt die Feststellung des Gesamtergebnisses durch die Wahlleiterin / den Wahlleiter.  
     
  § 11 Feststellung des Wahlergebnisses  
  Das Wahlergebnis wird durch die Wahlleiterin/ den Wahlleiter innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl öffentlich bekanntgegeben.  
     
  § 12 Wahlleiter/in  
  Wahlleiter/in ist die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der Stadt Bad Seendorf, im Vertretungsfalle die Leiterin / der Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen. Sie/er stellt das Wahlergebnis fest und gibt es bekannt.  
  Die Durchführung der Wahl obliegt dem Amt für Statistik und Wahlen in Zusammenarbeit mit der Seniorenhilfe des Sozialamtes.  
     
  § 13 Wahl-Lenkungskreis  
  Der Wahlausschuss begleitet die Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Sinne einer koordinierenden Funktion. Mitglieder sind:  
  grünes Quadrat 5 Pixel die / der Wahlleiter/in  
  grünes Quadrat 5 Pixel ein/e Vertreter/in des Wahlamtes  
  grünes Quadrat 5 Pixel ein/e Vertreter/in des Sozialamtes, Sachgebiet Seniorenhilfe  
  grünes Quadrat 5 Pixel ein/e Vertreter/in der Bezirksverwaltungsstellen  
  grünes Quadrat 5 Pixel ein Mitglied des Seniorenbeirates  
       
  § 14 In-Kraft-Treten  
  Die Wahlordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.  
     
   
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