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Buchstabe D

Die (Fach-) Ausschüsse
Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Ein Finanzausschuss ist zu bilden. Die Stadtverordnetenversammlung kann bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten den Ausschüssen widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen. Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit in der Stadtverordnetenversammlung Bericht zu erstatten. Die Stadtverordnetenversammlung kann jederzeit Ausschüsse auflösen und neu bilden.

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