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Buchstabe K

Kommunalverfassungen
Die Kommunalverfassungen (Gemeindeordnung) sind von Land zu Land unterschiedlich. Bei ihrer Entstehung nach 1945 haben deutsche Traditionen der Selbstverwaltung und Einflüsse der Besatzungsmächte eine Rolle gespielt. Sie lassen sich drei Grundtypen zuordnen: Süddeutsche Ratsverfassung, Magistratsverfassung sowie norddeutsche Ratsverfassung. Allen Gemeindeordnungen ist gemeinsam, dass die gewählte Vertretung der Bürger das oberste beschließende Organ ist. Sie trägt unterschiedliche Bezeichnungen: Gemeinderat, Stadtrat, Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung. Unterschiedlich sind Stellung und Funktionen des (Ober-) Bürgermeisters. Wichtig ist, ob er direkt gewählt wird und damit über eine eigenständige demokratische Legitimation verfügt.

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