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Buchstabe M

Magistrat
Der Magistrat ist die "Regierung" der Stadt; er ist die Verwaltungsbehörde (Exekutive) der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Magistratsverfassung: Die Stadtverordnetenversammlung als Vertretung der Bürgerschaft wählt einen Magistrat, der kollegial die kommunale Verwaltung leitet. Volksvertretung und Verwaltung sind damit deutlich getrennt.

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