Bad Seendorf - Glossar
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Buchstabe R
- Rechtliche Stellung der Gemeinden
- Im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland sind die Gemeinden nach Bund und Ländern die unterste Ebene in dem dreistufigen Verwaltungsaufbau. Sie haben im Rahmen der Selbstverwaltung eigene Zuständigkeiten und eine eigene Finanzwirtschaft. Staatsrechtlich gehören sie aber zur Ebene der Länder. Die Landtage bestimmen die Kommunalverfassungen und die Gemeindegrenzen. Bund und Land weisen ihnen Aufgaben zu und entscheiden, welche Finanzmittel ihnen zustehen. Die Landesregierungen üben die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Die Kommunen haben keine Vertretung mit weitreichenden verfassungsrechtlichen Mitwirkungsbefugnissen, wie sie die Länder im Bundesrat besitzen.
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