Bad Seendorf - RD Glossary
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- Verwaltung
- Die Grundsätze der Verwaltung gelten auf allen Verwaltungsebenen. Das heißt, dass sich die Verwaltung der Kommune genauso an dieses Grundsätze halten muss, wie die Landes- oder die Bundesverwaltung. Das Grundgesetz (GG) schreibt vor, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist. Ihre Maßnahmen dürfen nicht gegen bestehendes Recht verstoßen. In rechtlich nicht eindeutigen Fällen muss sie nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Dabei muss sie nach dem Gesetz der Verhältnismäßigkeit handeln und das Übermaßverbot beachten; ihre Maßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.
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